Landschaft- & Naturschutz

G R U N D S A T Z :
Die vorhandenen Freiräume werden erhalten und für die Bevölkerung als Erholungsraum nutzbar gemacht, sofern dies mit dem Schutzanspruch vereinbar ist. Der Anteil der Erholungs- und Spielflächen in Wohngebieten, die für die gesamte Bevölkerung bzw. für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, wird erhöht.
Bei Entscheidungen, die mit Eingriffen in den Naturhaushalt und in naturnahe Lebensräume der Gemeinde verbunden sind, werden im Sinne der Zukunftsfähigkeit ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte gleichberechtigt und bei notwendigen Abwägungen gesetzlich geregelte Naturschutzansprüche mit Priorität behandelt. Ausgleichsmaßnahmen für notwendige Eingriffe in den Naturhaushalt werden innerhalb der Gemeinde - bzw. des Plangebietes vorgenommen. Die Inhalte des Landschaftsplanes werden in den Grünordnungsplänen zu neuen Bauvorhaben konsequent umgesetzt.
Arbeitsbereich Landschaft- und Naturschutz
Grundsätze: Die Leistungs- und Regenerationsfähigkeit der Naturhaushaltspotentiale Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen, Tiere und das Wirkgefüge zwischen ihnen soll auch im besiedelten Raum weitgehend erhalten und entwickelt werden.
Vorhandene Freiräume sind als wichtige Klimaregulatoren und Erholungsbereiche zu erhalten; ebenso der bisher ortsprägende Baum- und Gehölzbestand.
Geplante Eingriffe in Natur und Landschaft und die entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten im Sinne der Zukunftsfähigkeit überprüft.
Z I E L E
- Bestandsicherung, Entwicklung und Pflege des Bannwaldes
- Entwicklung des Landschaftsparks Bäketal
- Entwicklung des Gebietes auf dem Seeberg und der Hakeburg
- Pflegekonzeption für die Kiebitzberge
- Erhöhung der Qualität der Kleinmachnower Kleingewässer
- Sanierung der Fließgewässer „Bäke und Buschgraben“
- Nutzung der ehemaligen Deponie am Stolper Weg
- Erhalt und Schaffung von Grünanlagen
- Baumbestandskontrollen
- Monitoring von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
M A S S N A H M E N
- Der Bannwald hat positive Auswirkungen auf das Mikroklima des Ortes, ist Lebensraum von Tieren und Pflanzen und erhöht die Wohnqualität angrenzender Wohngebiete und dient der Naherholung der Bevölkerung. Die Pflege muss langfristig geplant werden mit dem Ziel einen artenreichen Mischwald zu erhalten. Trampelpfade und ungeordnete Wegeführungen sind abzubauen, Ablagerung von Müll und Gartenabfällen sind zu ahnden.
- Im Bäketal sollen Natur- und Landschaftsschutz, historische Siedlungsentwicklung und Erholungsvorsorge mit dem Ziel verbunden wird, ein Zentrum natur- und kulturintensiver Erholung zu entwickeln. Dieses Gebiet südlich des Teltowkanals umfasst den alten Dorfkern mit Weinberg, Dorfkirche, ehemaliges Gutsgelände und Bäkemühle, Allee am Forsthaus, Machnower Schleuse und NSG Bäketal. Ausgeschilderte Wege und Naturlehrpfad dienen der Aufwertung des Gebietes und müssen erhalten, gepflegt und erweitert werden.
- Das im Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ liegende Gelände soll sensibel parkartig entwickelt werden. Die Wegeführung ist auf bestimmte Ziele, wie Hakeburg, Ufer des Machnower Sees, Spandauer Teich auszurichten, um eine weitere Zerschneidung geschlossener Waldgebiete zu vermeiden. Markante Altbäume sollen frei gestellt werden.
- Die Kiebitzberge haben für die Naherholung einen hohen Stellenwert. Für die verschiedenen Nutzergruppen muss ein Konzept zur verträglichen Nutzung für alle entwickelt werden. Vorrang hat dabei die Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Waldes.
- Die natürlichen Kleingewässer, die durch die Klimaveränderung und Grundwasserabsenkung in den letzten Jahren stark gelitten haben befinden sich in schlechtem Zustand. Die AG Landschafts- und Naturschutz hat durch Erhebungen die Grundlage für ein Handlungskonzept gelegt und wirbt in der Öffentlichkeit, in Schulen und Vereinen für den Schutz der Gewässer.
- In Kleinmachnow ist zwischen Schwarzen Weg und Machnower Schleuse das ursprüngliche Bäketal erhalten geblieben und als Naturschutzgebiet „Bäketal“ festgesetzt worden. Das noch vorhandene Fließ sollte renaturiert werden. Das Gebiet des ehemaligen Grenzstreifens zwischen Zehlendorfer Damm und Erlenweg ist für die Erholungsnutzung weiter auszubauen. Die in diesem Gebiet liegende Verrohrung des Buschgrabens ist als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft zu beseitigen und den Bachlauf in einen parkartig zu gestaltenden Erholungsraum einzubinden.
- Für die Nutzung der ehemaligen Deponie für Erholung, Spiel und Sport ist ein Nutzungskonzept zu erstellen. Dieses Freigelände kann das vorhandene Defizit an Erholungs- und Spielfläche in den angrenzenden Wohngebieten kompensieren.
- Die vorhandenen Grünflächen auf Plätzen und an Straßen sind zu pflegen und zu erweitern. Diese kleinen Areale sind in vieler Hinsicht wichtig für den Sozialkontakt aller Altersgruppen. Daher sollten auch Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden.
- Die Erhaltung des öffentlichen Großgrüns erfordert eine laufende Kontrolle, Pflege und Ersatzpflanzung. Hierzu ist ein Baumkataster zu führen. Bei Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen auf privatem Gelände ist die Baumschutzsatzung konsequent anzuwenden.
- Die konsequente Umsetzung von den im Rahmen von Bebauungsplänen und Baugenehmigungen geforderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind kontinuierlich zu kontrollieren und ihre Einhaltung zu fordern. Das Monitoring sichert, dass die Maßnahmen umgesetzt werden. Die Inhalte des Landschaftsplanes werden in Grünordnungsplänen und Bebauungsplänen konsequent umgesetzt.